Freiwillige Rückkehr

Gestattung
  • Sie können jederzeit freiwillig Deutschland verlassen. Die zuständige Ausländerbehörde kann Ihnen bei der Beschaffung der Ausreisedokumente (z.B. Passersatzpapiere) helfen.
  • Ebenfalls können Sie Geld für die Rückreise (Flugtickets und Taschengeld) bei IOM beantragen. Dabei hilft Ihnen das zuständige Sozialamt oder eine der Rückkehrberatungsstellen in NRW.
Aufenthaltserlaubnis
  • Sie können jederzeit freiwillig Deutschland verlassen. Die zuständige Ausländerbehörde kann Ihnen bei der Beschaffung der Ausreisedokumente (z.B. Passersatzpapiere) helfen.
  • Ebenfalls können Sie Geld für die Rückreise (Flugtickets und Taschengeld) bei IOM beantragen. Dabei hilft Ihnen das zuständige Sozialamt oder eine der Rückkehrberatungsstellen in NRW.
Duldung
  • Sie können jederzeit freiwillig Deutschland verlassen. Die zuständige Ausländerbehörde kann Ihnen bei der Beschaffung der Ausreisedokumente (z.B. Passersatzpapiere) helfen.
  • Ebenfalls können Sie Geld für die Rückreise (Flugtickets und Taschengeld) bei IOM beantragen. Dabei hilft Ihnen das zuständige Sozialamt oder eine der Rückkehrberatungsstellen in NRW.
  • Die Ausländerbehörde wird Sie fragen, ob Sie freiwillig ausreisen möchten. Wenn Sie es nicht vorhaben, unterschreiben Sie bitte keine diesbezüglichen Unterlagen. Vor allem bei der erstmaligen Erteilung der Duldung werden Sie viele Unterlagen erhalten, die Sie unterschreiben sollen. Oft befindet sich unter diesen Dokumenten die Erklärung zur freiwilligen Ausreise. Sie sind nicht verpflichtet diese Erklärung zu unterschreiben!