Freizügigkeit

Gestattung
  • Sie werden in eine bestimmte Kommune zugewiesen und müssen dort bis zum Abschluss Ihres Asylverfahrens bleiben. Sie können sich die Stadt / die Kommune nicht aussuchen.
  • Wenn Sie enge Familienangehörige an einem anderen Ort in Deutschland haben und zusammen mit Ihnen wohnen möchten, dürfen Sie einen Antrag auf Umverteilung an die zuständige Bezirksregierung stellen. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an Ihre Beratungsstelle.
  • Wo Sie in der Kommune untergebracht sind, entscheidet die Kommune. Sie haben kein Mitspracherecht.
  • Die ersten 3 Monate nach der Einreise dürfen Sie Ihr Bundesland (NRW) nicht ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen. Danach dürfen Sie bundesweit reisen ohne eine ausdrückliche Erlaubnis der Ausländerbehörde. Auf Ihrer Gestattung sind diese Auflagen vermerkt.
  • Fahren Sie niemals über die Grenze in ein anderes europäisches Land! Das ist verboten und kann zu einer Strafanzeige führen.
  • Bitte nicht vergessen, dass Sie bei jedem Umzug dem BAMF immer die aktuelle Adresse mitteilen.
  • Innerhalb Ihres Wohnkreises können Sie günstig mit einem Sozialticket (gültig für Busse und Züge innerhalb Ihres Kreises) reisen. Sie bekommen vom Sozialamt eine Bescheinigung, mit der Sie ein Sozialticket erwerben können. Die Kosten müssen Sie selbst tragen.
Aufenthaltserlaubnis
  • Bei manchen Aufenthaltstiteln bleibt die Wohnsitzauflage weiterhin bestehen, und zwar so lange Sie nicht arbeiten bzw. soziale Leistungen vom Sozialamt oder dem Jobcenter erhalten. Wenn Sie einen Job in einem anderen Ort aufnehmen und dorthin umziehen möchten, müssen Sie die Erlaubnis zum Auszug bei Ihrer Ausländerbehörde beantragen.
  • Sie unterliegen keinerlei Reisebegrenzungen innerhalb Deutschlands.
  • Für die Reisen ins Ausland benötigen Sie einen gültigen Reise- oder „Flüchtlings“-pass.
  • Mit einem Flüchtlingspass dürfen Sie nicht in Ihr Heimatland reisen! Sie riskieren ansonsten den Widerruf Ihrer Anerkennung.
Duldung
  • Sie werden in eine bestimmte Kommune zugewiesen und müssen dort bis zum Abschluss Ihres Asylverfahrens bleiben. Sie können sich die Stadt / die Kommune nicht aussuchen.
  • Wenn Sie enge Familienangehörige an einem anderen Ort in Deutschland haben und zusammen mit Ihnen wohnen möchten, dürfen Sie einen Antrag auf Umverteilung an die zuständige Bezirksregierung stellen. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an Ihre Beratungsstelle.
  • Wo Sie in der Kommune untergebracht sind, entscheidet die Kommune. Sie haben kein Mitspracherecht.
  • Die ersten 3 Monate nach der Einreise dürfen Sie Ihr Bundesland (NRW) nicht ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen. Danach dürfen Sie bundesweit reisen ohne eine ausdrückliche Erlaubnis der Ausländerbehörde. Auf Ihrer Gestattung sind diese Auflagen vermerkt.
  • Fahren Sie niemals über die Grenze in ein anderes europäisches Land! Das ist verboten und kann zu einer Strafanzeige führen.
  • Bitte nicht vergessen, dass Sie bei jedem Umzug dem BAMF immer die aktuelle Adresse mitteilen.
  • Innerhalb Ihres Wohnkreises können Sie günstig mit einem Sozialticket (gültig für Busse und Züge innerhalb Ihres Kreises) reisen. Sie bekommen vom Sozialamt eine Bescheinigung, mit der Sie ein Sozialticket erwerben können. Die Kosten müssen Sie selbst tragen.