Kinder / Schule

Gestattung
  • Alle Kinder in Deutschland, die 6 Jahre und älter sind, müssen eine Schule besuchen. Wenn sie dies nicht tun, werden die Eltern mit einer Geldstrafe bestraft.
  • Sie müssen unmittelbar nach Ankunft in der Kommune, die Kinder an einer Schule anmelden! Vorher findet gewöhnlich ein Gespräch mit der Schulberatungsstelle statt, um die richtige Schule / Klasse für Ihr Kind zu finden. Dieser Termin wird meist vom Sozialamt für Sie vereinbart. Wenn nicht, wenden Sie sich an Ihre Beratungsstelle.
  • Wenn Sie noch Schulzeugnisse Ihrer Kinder aus Ihrem Heimatland haben, sollten Sie diese übersetzen lassen und der Schule bzw. der Schulberatungsstelle vorlegen.
  • Die jüngeren Kinder (ab 2 Jahren) können in einem Kindergarten angemeldet werden. Wenn im Kindergarten noch freie Plätze sind, werden die Kinder angenommen. Die Kosten trägt das Sozialamt.
  • Die Kindergärten und manche Schulen bieten Ganztagsbetreuung an. D.h. die Kinder können nach dem regulären Unterricht noch bis ca. 16 Uhr in der Schule bleiben, dort ihre Hausaufgaben erledigen und mit anderen Kindern zusammen spielen. Für die Ganztagsbetreuung müssen die Eltern Beiträge zahlen, deren Höhe sich nach dem Einkommen der Eltern richtet. Wenn Sie noch Leistungen vom Sozialamt erhalten, übernimmt das Sozialamt diese Betreuungskosten. Die Eltern bezahlen nur den Anteil der Essenskosten und zwar in Höhe von ca. 40,- € monatlichfürjedesKind. Meististessehrgut investiertes Geld, weil die Kinder so viel schneller Deutsch lernen und Freunde finden können.
  • 2 mal im Jahr erhalten Sie extra Geld (insgesamt 100,- €) für Schulbücher und anderes Schulmaterial vom Sozialamt ausbezahlt.
Aufenthaltserlaubnis
  • Alle Kinder in Deutschland, die 6 Jahre und älter sind, müssen eine Schule besuchen. Wenn sie dies nicht tun, werden die Eltern mit einer Geldstrafe bestraft.
  • Sie müssen unmittelbar nach Ankunft in der Kommune, die Kinder an einer Schule anmelden! Vorher findet gewöhnlich ein Gespräch mit der Schulberatungsstelle statt, um die richtige Schule / Klasse für Ihr Kind zu finden. Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich an Ihre Beratungsstelle.
  • Wenn Sie noch Schulzeugnisse Ihrer Kinder aus Ihrem Heimatland haben, sollten Sie diese übersetzen lassen und der Schule bzw. der Schulberatungsstelle vorlegen.
  • Die jüngeren Kinder (ab 2 Jahren) können in einem Kindergarten angemeldet werden. Wenn im Kindergarten noch freie Plätze sind, werden die Kinder angenommen. Die Kosten trägt das zuständige Jugendamt.
  • Die Kindergärten und manche Schulen bieten Ganztagsbetreuung an. D.h. die Kinder können nach dem regulären Unterricht noch bis ca. 16 Uhr in der Schule bleiben, dort ihre Hausaufgaben erledigen und mit anderen Kindern zusammen spielen. Für die Ganztagsbetreuung müssen die Eltern Beiträge zahlen, deren Höhe sich nach dem Einkommen der Eltern richtet. Wenn Sie noch Sozialleistungen erhalten, werden diese Betreuungskosten übernommen. Die Eltern bezahlen nur den Anteil der Essenskosten und zwar in Höhe von ca. 40,- € monatlich für jedes Kind. Meist ist es sehr gut investiertes Geld, weil die Kinder so viel schneller Deutsch lernen und Freunde finden können.
  • Wenn Sie Sozialleistungen bekommen, erhalten Sie 2 mal im Jahr extra Geld (insgesamt 100,- €) für Schulbücher und anderes Schulmaterial.
Duldung
  • Alle Kinder in Deutschland, die 6 Jahre und älter sind, müssen eine Schule besuchen. Wenn sie dies nicht tun, werden die Eltern mit einer Geldstrafe bestraft.
  • Sie müssen unmittelbar nach Ankunft in der Kommune, die Kinder an einer Schule anmelden! Vorher findet gewöhnlich ein Gespräch mit der Schulberatungsstelle statt, um die richtige Schule / Klasse für Ihr Kind zu finden. Dieser Termin wird meist vom Sozialamt für Sie vereinbart. Wenn nicht, wenden Sie sich an Ihre Beratungsstelle.
  • Wenn Sie noch Schulzeugnisse Ihrer Kinder aus Ihrem Heimatland haben, sollten Sie diese übersetzen lassen und der Schule bzw. der Schulberatungsstelle vorlegen.
  • Die jüngeren Kinder (ab 2 Jahren) können in einem Kindergarten angemeldet werden. Wenn im Kindergarten noch freie Plätze sind, werden die Kinder angenommen. Die Kosten trägt das Sozialamt.
  • Die Kindergärten und manche Schulen bieten Ganztagsbetreuung an. D.h. die Kinder können nach dem regulären Unterricht noch bis ca. 16 Uhr in der Schule bleiben, dort ihre Hausaufgaben erledigen und mit anderen Kindern zusammen spielen. Für die Ganztagsbetreuung müssen die Eltern Beiträge zahlen, deren Höhe sich nach dem Einkommen der Eltern richtet. Wenn Sie noch Leistungen vom Sozialamt erhalten, übernimmt das Sozialamt diese Betreuungskosten. Die Eltern bezahlen nur den Anteil der Essenskosten und zwar in Höhe von ca. 40,- € monatlichfürjedesKind. Meististessehrgut investiertes Geld, weil die Kinder so viel schneller Deutsch lernen und Freunde finden können.
  • 2 mal im Jahr erhalten Sie extra Geld (insgesamt 100,- €) für Schulbücher und anderes Schulmaterial vom Sozialamt ausbezahlt.