Grüner Vielfaltskongreß
Der Schutz vor Diskriminierung spielt in Deutschland historisch eine besonders wichtige Rolle und ist daher fest in unserer Verfassung verankert. Und auch das vor 15 Jahren eingeführte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt als Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung. Doch die Realität sieht leider anders aus: Noch immer werden Menschen aufgrund einer rassistischen Zuschreibung, ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, aufgrund einer Behinderung oder wegen ihrer sozialen Herkunft diskriminiert. Ob am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, in der Schule oder bei Behördengängen: Diskriminierung findet tagtäglich statt. Diese kann absichtsvoll und unmittelbar, unbewusst und stereotypisiert oder gar in Strukturen manifestiert sein.
Damit aber ein friedliches und chancengleiches Zusammenleben möglich ist, müssen wir diskriminierende Strukturen aufdecken und systematisch abbauen. Vor diesem Hintergrund stellt sich dann die Frage: Wie kann tatsächlich ein umfassender Diskriminierungsschutz auch bei uns in NRW gewährleistet werden?
Dazu haben wir als Grüne Landtagsfraktion NRW ein Gutachten in Auftrag gegeben, das untersucht, wie es um den Diskriminierungsschutz hier in NRW bestellt ist. Nun wollen wir gemeinsam mit Ihnen/ Euch und mit Expert*innen aus der Antidiskriminierungsarbeit, mit Akteur*innen aus der Wissenschaft und von Gewerkschaften diskutieren, welche Lücken es im Diskriminierungsschutz gibt und wie diese in NRW zu füllen sind.
Eine Einladung mit dem Programm schicken wir Ihnen und Euch in Kürze zu.
Gerne können Sie sich/ könnt Ihr Euch bereits heute für den digitalen Vielfaltskongress anmelden!
Viele Grüße aus dem Landtag in Düsseldorf