Erstorientierungskurse für Asylbewerber*innen mit unklarer Bleibeperspektive
Die Kurse richten sich an Menschen, die sich um Asyl beworben haben, die aus nicht sicheren Herkunftsländern kommen und deren Bleibeperspektive nicht abschließend geklärt ist.
Gleichzeitig haben sie keine Berechtigung an Integrationskursen teilzunehmen, die eben eine sichere Bleibeperspektive voraussetzen.
Für diese Zielgruppe gibt es bisher in Deutschland kein einheitliches Angebot. Personen, die unter der Dublin-III-Verordnung ihren Antrag auf Asyl in dem Land stellen müssten, in welches sie innerhalb Europas zuerst eingereist sind, die sich jedoch aus verschiedenen Gründen noch in Deutschland befinden, sind ebenfalls zur Teilnahme berechtigt.
Sekundär (im Rahmen freier Plätze) richten sich die Kurse auch an
• Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG innehaben
• anerkannte Asylbewerber*innen
• „ Geduldete“ mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
• Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive, die einen regulären Zugang zum Integrationskurs hätten, aber aus verschiedenen Gründen noch keinen Kurs besuchen können.
Von der Teilnahme an den Kursen ausgeschlossen sind Personen aus sicheren Herkunftsländern, schulpflichtige Personen, abgelehnte Asylbewerber*innen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, Personen mit einem Platz in einem Integrationskurs sowie jene Personen, die aus Mitgliedsstaaten der EU kommen.