MSO - Landesförderung Förderphase 2021 - 2022

Das Landesprogramm zur Förderung von MSO zielt darauf ab, MSO ausgehend von ihren unterschiedlichen Bedarfen zu unterstützen. Gefördert werden daher Maßnahmen in drei unterschiedlichen Bereichen:

Die Anschubförderung gibt im Aufbau befindlichen Vereinen eine Starthilfe und unterstützt sie dabei, ihre Handlungsfähigkeit zu stärken. Die MSO muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung in das Vereinsregister eingetragen worden sein.

Eine Förderung im Bereich der Einzelprojektförderung setzt voraus, dass die MSO Erfahrung in der Durchführung von Projekten nachweist. Gefördert werden Maßnahmen, die dazu dienen, die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern.

Bei der Partnerprojektförderung werden Maßnahmen gefördert, bei denen eine erfahrene MSO mindestens drei unerfahrene MSO unterstützt, qualifiziert und vernetzt.


Hier finden Sie die Antragsunterlagen:

http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/MSO/Foerderphase-2021_2022/index.php

Bewilligungsbehörde:

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 36 - Kompetenzzentrum für Integration -
Seibertzstr.1
59821 Arnsberg

Fax: 02931 / 82 46023

E-Mail: foerderungmso@bra.nrw.de<mailto:foerderungmso@bra.nrw.de>

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