Fördermittel der Robert Bosch Stiftung

  1. Nachhaltig engagiert! Qualifizierung und Vernetzung von ehrenamtlichem Engagement in der Flüchtlingsarbeit

Link: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/66024.asp

Mehr Informationen:

Zivilgesellschaftliches Engagement leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer solidarischen und zukunftsfähigen Gesellschaft. Gerade in Zeiten der Zuwanderung von Flüchtlingen ist ehrenamtliches Engagement von enormer Bedeutung. Es ist nicht nur zentral für die Erstversorgung der Flüchtlinge, sondern auch für ihre mittel- und langfristige Integration und Teilhabe vor Ort.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen der vergangenen zwei Jahre fördert die Robert Bosch Stiftung im Rahmen des Programms "Nachhaltig engagiert! - Qualifizierung und Vernetzung von ehrenamtlichem Engagement in der Flüchtlingsarbeit" Initiativen und Projekte, die eine systematische und nachhaltige Strukturierung des Engagements in der Flüchtlingsarbeit voranbringen.

Welche Ziele muss das Projekt erfüllen?

Gefördert werden können Projekte, die mindestens zwei der folgenden Ziele verfolgen:

  • Die Qualifizierung von ehrenamtlich Engagierten in der Flüchtlingsarbeit wird etabliert bzw. ausgebaut.
  • Die Vernetzung und Koordination von Freiwilligen und Initiativen in der Flüchtlingsarbeit wird sowohl untereinander als auch mit anderen ehrenamtlich engagierten Gruppen initiiert bzw. vertieft.
  • Das ehrenamtliche Engagement schließt explizit Flüchtlinge mit ein und wird mit ihnen gemeinsam auf Augenhöhe gestaltet

Wo fördern wir?

Regional fokussieren wir uns auf Vorhaben in sogenannten "sensiblen Räumen" in ganz Deutschland:

  • in ländlichen und/oder strukturschwachen Regionen und Städten, oder
  • in Regionen mit besonders starken sozialen Unterschieden, oder
  • in Regionen mit hoher Skepsis/ Ablehnung bei der lokalen Bevölkerung gegenüber Flüchtlingen.

Welche Fördersumme kann angefragt werden?

Es kann eine Förderung von maximal 40.000 € beantragt werden mit der vor allem Sachkosten und anteilig Personalkosten beglichen werden können. Der Projektbeginn kann frühestens drei Monate ab Anfrage geplant werden. Eigenmittel sind erwünscht, aber nicht zwingend notwendig.

Wer kann sich bewerben?

Anfragesteller können sowohl gemeinnützige Vereine als auch Kommunen sein. Besonders wünschenswert sind Bewerbungen von Migrantenorganisationen und Flüchtlingsselbstorganisationen. Wünschenswert sind zudem Projekte, die in Kooperation mit weiteren Partnern (in der Region) umgesetzt werden und eine Nachhaltigkeit der Projektziele bzw. -durchführung anstreben.

  1. Miteinander, füreinander! Begegnungen mit Flüchtlingen gestalten

 

Link: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/64720.asp

Mehr Informationen: Die gesellschaftlichen Entwicklungen, die sich vor dem Hintergrund der Flüchtlingszuwanderung abzeichnen, betreffen uns alle. Für das Zusammenleben ist es entscheidend, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und eine solidarische, offene und von Vielfalt geprägte Gesellschaft aufrecht zu erhalten und aktiv zu gestalten.

Mit dem Programm "Miteinander, füreinander! Begegnungen mit Flüchtlingen gestalten" fördern wir Praxisprojekte, die Begegnungen auf Augenhöhe zwischen Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung vor Ort herstellen.

Welche Rolle spielen Begegnungen?

Vorurteile können dort abgebaut werden, wo es direkten Kontakt zwischen Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung gibt - basierend auf Neugierde, Wertschätzung und Respekt. Das zeigen unter anderem die Zwischenergebnisse der Studie "Von der Aufnahme zu gesellschaftlicher Teilhabe: die Perspektive der Flüchtlinge auf ihre Lebenslagen in Deutschland", die die Robert Bosch Stiftung gemeinsam mit dem SVR-Forschungsbereich durchführt.

Demnach wünschen sich Flüchtlinge echte soziale Kontakte zur Bevölkerung in Deutschland und stabile persönliche Beziehungen. Für die Entwicklung längerfristiger Bindungen und Freundschaften ist es daher umso wichtiger, persönliche Begegnungen zu schaffen, die über reine Unterstützungsleistungen hinausgehen.

Was bedeutet Begegnung auf Augenhöhe?

Mit vereinten Kräften und einem gemeinsamen Ziel stellen Menschen, die bereits länger vor Ort leben und Newcomer Projekte auf die Beine und profitieren von den gegenseitigen Stärken, Kompetenzen und Erfahrungen.

Wer kann sich bewerben?

  • Für eine Förderung bewerben können sich Initiativen aus Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 100.000 oder strukturschwache Regionen. Initiatoren oder Kooperationspartner können kulturelle und soziale Einrichtungen, Gemeinden, Migrantenorganisationen, Flüchtlings(selbst)organisationen, Verbände und Vereine sein.
  • Das Projekt muss von Vertretern der lokalen Bevölkerung und Flüchtlingen gemeinsam geplant und durchgeführt werden. Alle am Projekt teilnehmenden Personen sollen gleichberechtigt an der Gestaltung der Begegnung mitwirken.
  • Gefördert werden neue Ansätze sowie der Transfer andernorts bereits erprobter Projektideen auf das eigene Umfeld.
  • Zielgruppen der Projekte sind in erster Linie Erwachsene mit und ohne Fluchterfahrung.
  • Es kann eine Förderung von maximal 20.000 € beantragt werden. Die Mindestprojektlaufzeit beträgt drei Monate.
  • Nicht gefördert werden Einzelveranstaltungen (z.B. Willkommensfeste) sowie reine Sprachkurse und Projekte zur Traumabewältigung. Auch Begegnungscafés, Onlineangebote für Flüchtlinge oder reine Freizeitaktivitäten können nicht gefördert werden.

 

Kreisverwaltung Düren

Amt für Schule, Bildung und Integration

Bismarckstr. 16
52351Düren

Tel.: 0049-2421-22-2814
Fax: 0049-2421-22-2023
Handy: 0160-97265026
Email: s.haussmann@kreis-dueren.de

www.kreis-dueren.de

www.integra-netz.de

 

Zurück