Bildungsscheck für Einkommensschwächere

Insbesondere Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrer sowie Un- und Angelernte und zu qualifizierende Einwanderinnen und Einwanderer sollen ab 2015 noch stärker vom Bildungsscheck profitieren.

Mit dem Bildungsscheck NRW, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozial-fonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium Menschen, die an beruflicher Weiterbildung interessiert sind, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 249 Be-schäftigten. Neu Zugewanderte können das Angebot beispielsweise nutzen, um ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab Januar 2015 sind:

  • Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 Euro) nicht übersteigt, können berücksichtigt werden.
  • Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der Kurskosten, maximal 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck in NRW kann für besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen verwendet werden, deren Kursgebühr bei mindestens 500 Euro liegt.
  • Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Betriebe maximal zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten beantragen – ausgenommen ist der öffentliche Dienst. Der Betrieb trägt den Eigenanteil.
  • Beim individuellen Zugang tragen die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst den Eigenanteil. Auch hier ist ein Bildungsscheck im Zeitraum von zwei Kalenderjahren möglich. Selbstständige sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind ausgenommen. 

Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW unter:

www.bildungsscheck.nrw.de

Beratungsstellen zum Bildungsscheck unter:

www.weiterbildungsberatung.nrw.de

Quelle: MAIS NRW, 2. Januar 2015

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