ABENDE IM CAFÉ Ausbildung und Arbeit …

Bericht Winne Simon

Ein Arbeitsplatz, im Idealfall eine feste Arbeitsstelle, ist einer der Garanten für die erfolgreiche Integration von ZuwanderInnen in unsere Gesellschaft. Wer arbeitet hat eine Aufgabe. Aus Flüchtlingen werden ArbeitnehmerInnen, aus ArbeitnehmerInnen werden KollegInnen, aus KollegInnen werden FreundInnen. Diesen Weg sind schon viele erfolgreich gegangen, dieser Weg steht hoffentlich noch sehr vielen Flüchtlingen offen. Auch ist die Einwanderung in den Arbeitsmarkt ein Erfolgsfaktor für die Wirtschaft, der die Fachkräfte auszugehen drohen, sowie für die Sozialsysteme bei abnehmender Bevölkerung im Erwerbsalter.

Viele Flüchtlinge kamen ins Café International, um Orientierung zu diesem wichtigen Thema zu erhalten.

Svenja May skizziiert in ihrem Vortrag, in Englisch gehalten und von Dolmetschern in Arabisch, Russisch, Afghanisch, amharisch, serbisch und Französisch abschnittweise übersetzt, prägnant das System der Arbeitsmarktberatung:

Im Kreis Düren helfen 2 Institutionen bei der Arbeitssuche: Wenn ein Hilfeempfänger Geld von der Arbeitsagentur erhält, ist sie zuständig, wenn er dagegen Leistungen der Jobcom bezieht, ist die Jobcom Ansprechpartner. Unerläßlicher Partner ist aber auch die Ausländerbehörde, denn die Arbeitsaufnahme richtet sich im wesentlichen nach der jeweils von ihr erteilten Aufenthaltsgenehmigung.

Auf der BÜMA ("Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender"), der Aufenthaltsgestattung oder der Duldung ist unter Nebenbestimmungen vermerkt, ob dem Dokumenteninhaber eine Ewerbstätigkeit gestattet ist oder nicht. Flüchtlinge aus "sicheren Herkunftsstaaten", welche nach dem 31.08.15 einen Asylantrag gestellt haben,  erhalten generell keine Arbeitserlaubnis.

Asylbewerber und Geduldete dürfen nach einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten eine Arbeit annehmen. Vom vierten bis zum fünfzehnten Monat der Aufenthaltsgestattung oder Duldung besteht nur noch ein beschränktes Beschäftigungsverbot. Dies bedeutet, dass die Agentur für Arbeit eine sogenannte Vorrangprüfung durchführt.

Hierbei wird geprüft, ob für eine bestimmte Stelle, die ein Flüchtling antreten möchte, deutsche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten in Frage kommen. Der Arbeitgeber muss dann eine Stellenbeschreibung einreichen und die Arbeitsagentur versucht innerhalb von sechs Wochen geeignete Unionsbürger (insbesondere Deutsche) für die Stelle zu finden. Erst wenn sich kein geeigneter „vorrangig Berechtigter“ für die Stelle findet, darf der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Flüchtling geschlossen werden.

Die Vorrangprüfung entfällt bei bestimmten Fachkräften, die eine, der deutschen vergleichbare und hier anerkannte Ausbildung in diesem Bereich haben. Eine Positivliste der derzeitigen Berufe mit Fachkräftemangel wird alle sechs Monate von der Bundesagentur für Arbeit überprüft und neu aufgestellt.

Ab dem 16 Monat prüft die Agentur für Arbeit dann nur noch die konkreten Arbeitsbedingungen (Lohn, Gehalt, Arbeitszeit etc.) und führt keine Vorrangprüfung mehr durch, es besteht dann freier Zugang zum Arbeitsmarkt.

Frau May verweist auf das Projekt “Early Intervention“, welches Menschen mit Aufenthaltsgestattung individuelle Beratung zur frühzeitigen Integration in den Arbeitsmarkt anbietet:

- Kompetenzcheck
- Unterstützung beim Erwerb und Ausbau der Deutschkenntnisse
- Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und bei Bedarf die
   Kostenübernahme

Sie selbst steht als individuelle Ansprechpartnerin für die individuelle Beratung täglich in der Arbeitsagentur Düren (Moltkestr. 49, Düren) zur Verfügung:

 

Svenja May
0241-8974515
 
Svenja.may@arbeitsagentur.de

 

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