ABENDE IM CAFÉ

Mein Beruf ... hier in Deutschland?

Bericht (Winne Simon)

Wie sehr das Thema der beruflichen Zukunft unter den Nägeln brennt, zeigt die Besucherzahl im Café International: Es platzte aus allen Nähten, denn sowohl Flüchtlinge aus den Asylbewerberheimen wie auch schon lange in den Kreis Düren Zugewanderte, waren in großer Zahl ins Café gekommen, um sich über das Berufsanerkennungsverfahren zu informieren. Dolmetscher in Englisch, Französisch, Arabisch und Kurdisch, sorgten für die Verständigung.

Jeder hat einen Anspruch auf ein Berufsanerkennungsverfahren - vollkommen unabhängig vom Aufenthaltstitel. Es ist auch möglich, das Verfahren vom Ausland aus zu betreiben. Voraussetzung ist natürlich, dass eine anerkennungsfähige Qualifikation oder überhaupt ein anerkennungsfähiger Beruf vorliegt. Seit April 2012 in Kraft, ist es Ziel des Anerkennungsgesetzes die Arbeitsaufnahme von ZuwanderInnen entscheidend zu fördern, ihre vielfältigen Ressourcen und Potenziale für den Arbeitsmarkt zu erschließen.

Peter Kürner vom IQ Netzwerk NRW ist einer der Fachleute, denen ausländische Diplome, Zeugnisse, Berufsabschlüsse zugeleitet werden können, für die dann sog. Referenzberufe in Deutschland ausfindig gemacht werden. In einem glasklaren Vortrag nebst Power-Point Illustration (s. Anlage) legt er dar, welche einzelnen Schritte im Anerkennungsverfahren durchzuführen sind.

=> Beschaffung der erforderlichen Dokumente, Originalzeugnisse und Diplome aus dem Heimatland und die Vorlage der Identitätspapiere + tabellarischen Lebenslauf. Anfertigung eidesstattlicher Übersetzungen ins Deutsche und beglaubigter Kopien. Niemals Originalzeugnisse einreichen!

=> Die Einordnung des Anerkennungszweckes:

     - Anerkennung im Schulbereich
     - Anerkennung im Hochschulbereich
     - Anerkennung im beruflichen Bereich
 
=> Festlegung, welche Berufsart vorliegt:
       reglementierter oder
       nicht reglementierter
       Beruf?

Dann folgen die Hinweise zur praktischen Durchführung des Antragverfahrens:

     1. Beratung (z.B. in den Sprechstunden des Café International)
     2. Zuständige Stellen finden
     3. Antrag stellen
     4. Bescheid erhalten. 

Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf die beigefügten Anlagen. Der Vortrag von Herrn Kürner ist als Power-Point Präsentation beigefügt. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das Beraterteam im Café International. Die BeraterInnen helfen Ihnen, Ihre Unterlagen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Viel Erfolg!

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