Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Lehrkräfte, die in den bundesweiten Integrationskursen unterrichten möchten, müssen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hierfür zugelassen werden.

Die Voraussetzungen für eine Zulassung sind gesetzlich in der Integrationskursverordnung (IntV) festgelegt.

 

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