Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Das Unternehmen ist ein spezieller Betriebstyp in der Marktwirtschaft.
Seine Merkmale sind:
- das erwerbswirtschaftliche Prinzip (Streben nach Gewinnmaximierung);
- das Prinzip des Privateigentums
- das Autonomieprinzip (Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans)

In Deutschland gibt es rund 3 Mio. Unternehmen, die die Umsatzsteuer zahlen.

Die Begriffe Unternehmen, Firma und Betrieb haben zwar eine ähnliche Bedeutung, sind aber nicht synonym.
Ein Unternehmen kann z.B. einen oder mehrere Betriebe haben.
Ein Unternehmen ist auch keine Firma. Denn Firma bezeichnet den Namen des Unternehmens.

Bei der Gründung eines Unternehmens müssen wirtschaftliche Entscheidungen zum Geschäftszweig, zur Betriebsgröße, zum Standort, zur Finanzierung und zum Namen des Unternehmens getroffen werden.
Nach der Gewerbeordnung und dem Grundgesetz kann grundsätzlich jedermann ein Gewerbe betreiben. Die Gewerbefreiheit ermöglicht den freien Wettbewerb und damit günstige Preise.

Ein neues Unternehmen muss, so sieht es die Gewerbeordnung vor, muss bei der zuständigen Ortsbehörde unverzüglich (sofort) gemeldet werden.
Die Neueröffnung muss auch dem Finanzamt und der Industrie- und Handelskammerbzw. Handwerkskammer gemeldet werden.
Kontrolliert werden die Unternehmen vom Gewerbeaufsichtsamt.
Nähere Informationen unter www.bundesagenturfürarbeit.de oder www.existenzgründer.de

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