Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Subsidiärer Schutz gilt in Fällen, in denen das Asylrecht nicht greift, aber dennoch schwer wiegende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen, etwa durch politische Verfolgung.

Das Fremdwort "subsidiär" heißt "behelfsmäßig". Denn "subsidiäres Recht"“ kommt zur Geltung, wenn weder Asylrecht noch Flüchtlingsschutz gewährt werden können, aber dennoch schwer wiegende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen. Dies können auch Gefahren sein, die aus einer drohenden politischen Verfolgung herrühren. Berücksichtigt werden ausschließlich solche Gefahren, die dem Antragsteller in dem Land drohen, in das er abgeschoben werden soll (sogenannte "„zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote"). Ob subsidiärer Schutz zu gewähren ist, prüft das Bundesamt automatisch, nachdem ein Asylantrag gestellt wurde. Subsidiärer Schutz wird dann gewährt, wenn ein Abschiebungsverbot vorliegt.

 

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