Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Der Begriff Presse steht heute sowohl für die Gesamtheit der gedruckten Zeitungenund Zeitschriften als auch für den Rundfunk, das Fernsehen und das Internet.

Die Presse hat einen wesentlichen Einfluss auf die öffentliche Meinung und auf politische Entscheidungen.

Jeder Mensch darf sich informieren, Zeitungen lesen, Radio hören und fernsehen.
Jeder Mensch darf seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern.
Das Grundgesetz der BRD garantiert allen Bürgern im Artikel 5 des GG diese Rechte.

Der Staat darf die Medien nicht kontrollieren. Es gibt keine Zensur.

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