Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Seit dem 01.07.04 müssen alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ab 18 Jahren bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen einmal im Quartal
eine Praxisgebühr in Höhe von 10,- Euro bezahlen.
Die Ärzte geben die Praxisgebühr an die Krankenkassen weiter
.
Für Vorsorgeuntersuchungen (prophylaktische Untersuchungen) und einige Impfungen muss keine Praxisgebühr gezahlt werden:
- Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
- Krebsfrüherkennung für Frauen und Prostatauntersuchungen für Männer
- Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt z. B. Röntgen oder Zahnsteinentfernung.
Mit einer Überweisung vom Hausarzt muss bei einem Facharzt auch keine Praxisgebühr gezahlt werden.

Der Arzt kann die Behandlung verweigern, wenn die Praxisgebühr nicht gezahlt wurde.
Im Notfall schreibt der Arzt eine Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden muss.

Es wird empfohlen, die Quittungen für die Praxisgebühr und für Medikamenten zu sammeln und bei der Steuererklärung beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen.

Privatversicherte zahlen keine Praxisgebühr.

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