Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Integrationsratswahlen im Mai 2014

Der Integrationsrat einer Kommune ist die Interessenvertretung von Migranten gegenüber der Verwaltung und Politik. Im Jahr 2010 wurden die Integrationsräte gesetzlich in § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens aufgenommen. Seit 2013 ist der Integrationsrat das einzig demokratisch gewählte politische Gremium der Migranten in NRW.

In einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden. In einer Gemeinde, in der mindestens 2.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte es beantragen. Die Integrationsräte werden alle 5 Jahre am Tag der Kommunalwahlen gewählt. Sie bestehen zum einen aus den direkt gewählten Vertretern und zum anderen aus entsandten Mitgliedern des Stadtrates. Dabei muss die Zahl der gewählten Mitglieder die der Ratsmitglieder übersteigen. Düren bekommt einen großen Integrationsrat mit 13 direkt gewählten Migrantenvertretern und 6 vom Rat entsandten Mitgliedern. Ein Antrag der Grünen hierzu wurde einstimmig beschlossen.

Folgende Gruppen sind stimmberechtigt und verfügen damit über das aktive Wahlrecht:

Ausländer, Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft, eingebürgerte Migranten, Deutsche mit ausländischen Eltern, die durch ihre Geburt im Inland die Staatsangehörigkeit erhalten haben. Wähler müssen außerdem mindestens 16 Jahre alt sein, seit 1 Jahr in Deutschland leben und länger als 15 Tage vor der Wahl in der jeweiligen Kommune wohnhaft sein. Alle Wahlberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen sich in der Regel in Wählerllisten eintragen lassen mit einem Nachweis ihrer Wahlberechtigung: Pass oder Einbürgerungsurkunde.

Ziel der Integrationsräte ist die politische Teilhabe und die Interessenvertretung von Zuwanderern, die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie die interkulturelle Bildung mit herkunftssprachlichem Unterricht; ebenso die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Wohnsituation von Migranten.

Viele Integrationsräte setzen sich vor Ort für das kommunale Wahlrecht ein.

Die Kompetenzen, die an den Integration übertragen werden, hängen stark von der Zusammenarbeit mit dem Stadtrat ab: Ihm obliegt es, dem Integrationsrat Mitspracherecht zuzubilligen, Befugnisse zu erteilen oder Haushaltsgelder zuzusprechen, welche für Integrationsprojekte benötigt werden.

s. auch:

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
§ 27 GO NRW – Integration

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