Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben und die derzeit fälligen 17,50 Euro pro Monat werden seitdem unter dem Begriff Rundfunkbeitrag und nicht mehr als GEZ-Gebühr eingefordert. Und nahezu jeder Haushalt muss sie zahlen - auch wer nur ein Radio oder gar kein Rundfunkgerät besitzt. Für Verbraucher gibt es wenige Möglichkeiten, sich um die Zwangsabgabe zu drücken. Die Forderungen der Rundfunkanstalten werden durch entsprechende Urteile legitimiert.
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Alle nötigen Formulare finden Sie unter: 

https://www.rundfunkbeitrag.de

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