Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Mit einem Asylerstantrag stellt ein Ausländer erstmals ein Asylgesuch im Sinne des § 13 Abs. 1 Asylverfahrensgesetzes, d.h. seinem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen lässt sich entnehmen, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat, begehrt, in dem ihm die in § 60 Abs. 1 AufenthG bezeichneten Gefahren drohen.

http://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?nn=1363008&lv2=1364170&lv3=1504432

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