Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Familienzusammenführung durch das Aufenthaltsgesetz geregelt, eine Anhebung auf 18 Jahre wurde gesetzlich festgelegt. Ebenso wurde beschlossen, dass einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen gemäß der Stufe A1 des europäischen Sprachenzertifikats.
Der Familiennachzug soll unter bestimmten Umständen an das Einkommen gebunden sein.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Familienzusammenf%C3%BChrung
Weitere Informationen für den Kreis Düren finden Sie unter:
http://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/32/Auslaenderbehoerde.php

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