Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Durch den am 1. Mai 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag wird die Innen- und Justizpolitik auf europäischer Ebene weitreichend verändert. Ziel ist die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik werden vergemeinschaftet (Art. 63 neue Fassung des Vertrages über die Europäischen Gemeinschaften - EGV). Die EG erhält damit erstmals die Kompetenz zum Erlass verbindlicher Rechtsakte auf dem Gebiet des Asylrechts.

 

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