Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Von einer Abschiebungsandrohung bei materieller Unbegründetheit des Asylantrages ist die Abschiebungsanordnung nach § 34a Asylverfahrensgesetz zu unterscheiden. Sie ergeht in den Fällen, in denen der Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist. Sofern dies im Asylverfahren festgestellt wird, wird im Bescheid die Abschiebung in den Drittstaat angeordnet, wenn die Übernahme des Asylbewerbers durch den Drittstaat feststeht. Der Asylbewerber kann sein Asylverfahren dann in diesem sicheren Drittstaat durchführen.

http://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?nn=1363008&lv2=1364162&lv3=1637776

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