Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Das Zuwanderungsgesetz trat am 01.01.2005 in Kraft und besteht aus dem Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Änderungen in weiteren Gesetzen.

Mit diesem Gesetz wird erstmals ein Rechtsrahmen vorgegeben, durch den die Zuwanderung im Ganzen gesteuert und wirksam begrenzt werden kann. Gleichzeitig werden erstmals Maßnahmen zur Integration der auf Dauer rechtmäßig in Deutschland lebenden Zuwanderer gesetzlich verankert.

 

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