Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Die Umschulung ist eine Möglichkeit, sich für einen neuen Beruf zu qualifizieren, wenn der alte Beruf beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.

Wenn jemand ohne vorherige Berufsausbildung an einer Umschulung teilnimmt, handelt es sich dabei um eine Ausbildung.
Umschulungen dauern zwischen 9 Monaten und 2,5 Jahren. Eine Umschulung endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.
Sie führt zu einem anerkannten IHK-Berufsabschluss oder zu einem Gesellenbrief.

In Deutschland werden die Umschulungen von den Jobcentern, von der Bundesagentur für Arbeit, manchmal auch von den Rentenanstalten als Rehabilitationsleistungen oder von der Bundeswehr finanziert.

Was sind die Gründe für eine Umschulung:

  • längere Krankheit oder Kindererziehung;
  • Berufskrankheit;
  • keine Nachfrage im alten Beruf und längere Arbeitslosigkeit aus diesem Grund;
  • technische Neuorientierung eines gesamten Berufes;

Die Umschulungen werden von der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern überBildungsgutscheine finanziert.
Die Kosten für eine Umschulung sind hoch, so kann eine Umschulung bis zu 36.000 Euro kosten. Bei Zusage übernehmen die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter auch die Kosten für Unterhalt, die Fahrtkosten und die Beiträge in die Sozialversicherungen.
Wer arbeitslos geworden ist oder schon lange arbeitslos ist, hat Chancen, eine Umschulung zu bekommen.

Sprechen Sie mit Ihrem Fallmanager beim Jobcenter oder Berater bei der Agentur für Arbeit!

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