Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Selbstständigkeit bedeutet: Berufstätigkeit auf eigenes finanzielles und soziales Risiko.
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit wird auch als Existenzgründungbezeichnet.

Die Selbstständigkeit hat viele Vorteile(+), aber auch viele Nachteile(-).
Vorteile: man hat keinen Chef, man trifft eigene Entscheidungen, man führt Angestellte usw.
Nachteile: die Arbeitsbelastung und das finanzielle Risiko sind sehr hoch.

Wer Risiken nicht scheut, flexibel, belastbar, kommunikativ und zielstrebig ist, für den ist die
Selbstständigkeit eine echte Alternative.

Da immer mehr Menschen arbeitslos werden, gibt es einige Programme der Regierung, die die Selbstständigkeit fördern. Das bedeutet, dass es finanzielle Hilfen gibt für die Menschen, die sich selbstständig machen wollen.
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten den so genanntenGründungszuschuss.
Beratung und ausführliche Informationen darüber (in Broschüren zusammengefasst) gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) und im Internet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
So findet man unter dem Link www.bundesagenturfürarbeit.de /Existenzgründung für Migranten ausführliche Informationen und wichtige Tipps, die man berücksichtigen sollte, wenn man sich selbstständig machen will.

Ausländer, die in Deutschland ein Unternehmen gründen wollen, müssen eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften und Formalitäten beachten.
Zum Beispiel: Wer darf Unternehmer sein? – Das ist durch das Aufenthaltsgesetz und das
Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt.
Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie unter dem oben genannten Link der BA für Arbeit.

Auch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat ein Existenz-Gründungsportalim Internet.

Zurück