Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Ab dem 1. September 2008 wird von jedem, der eingebürgert werden will, ein Nachweis verlangt, dass er "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" besitzt. Davon befreit sind alle, die noch keine 16 Jahre alt oder aufgrund Krankheit, Behinderung oder altersbedingt beeinträchtigt sind.
Ein deutscher Schulabschluss (Hauptschule oder höher) genügt als Nachweis. Ansonsten ist ein Einbürgerungstest zu machen. Der Einbürgerungstest ist ein reiner Wissenstest in Multiple-Choice-Form. Dabei ist ein Fragebogen mit 33 Fragen zu beantworten, die das Sprachniveau B 1 voraussetzen. Für jede Frage sind vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen nur eine die richtige ist. Wer innerhalb von 60 Minuten 17 Fragen richtig ankreuzt, hat den Test bestanden und erhält dann eine entsprechende Bescheinigung. Siehe: www.einbuergerung.nrw.de
Alle Fragen, die im Einbürgerungstest gestellt werden können, sind als Gesamtfragenkatalog von 310 Fragen veröffentlicht. Dies sind 300 Fragen aus den Themenbereichen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" und zehn Fragen, die sich auf das Bundesland beziehen, in dem man lebt. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich auf den Einbürgerungstest vorzubereiten. Die Bundesländer bieten für diejenigen, die lieber in einen Unterricht mit Dozenten und anderen Kursteilnehmern gehen möchten, spezielle vorbereitende Einbürgerungskurse an. Darüber hinaus können auch Einbürgerungswilligen, die bereits lange in Deutschland leben, an Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge teilnehmen. Siehe unter: www.integration-in-deutschland.de

Wer bereits an einem Integrationskurs teilgenommen hat und auf das dort im Orientierungskurs erworbene Wissen und seine gewachsene Vertrautheit mit den Lebensverhältnissen in Deutschland setzen kann, braucht keine Scheu vor dem Einbürgerungstest zu haben. Wegen der Einzelheiten sollten Sie sich an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung wenden. Siehe: www.kreis-dueren.de

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