Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

In Deutschland existiert aufgrund des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes eine Ausweispflicht für Personen ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres. Die Staatsbürger haben die Pflicht einen gültigen Personalausweis / Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde, zum Beispiel der Polizei, vorzulegen. Eine gesetzliche Mitführpflicht des Ausweises besteht in Deutschland jedoch nicht. Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise sechs Jahre. Weitere Informationen siehe:


http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht

http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsfeststellung_(Recht)

http://bundesrecht.juris.de/persauswg/index.html

Zurück