Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Bei einem Ankunftszentrum handelt es sich um eine Einrichtung, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - in Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland - eingerichtet hat. Sie dienen als Anlaufstelle für neu ankommende Asylsuchende bzw. für Asylsuchende, die noch keinen Asylantrag stellen konnten. In einem Ankunftszentrum werden viele bis dato auf mehrere Stationen verteilte Schritte im Asylverfahren gebündelt.

Nach Möglichkeit findet das gesamte Asylverfahren unter dem Dach des Ankunftszentrums statt, von der ärztlichen Untersuchung durch die Bundesländer, über die Aufnahme der persönlichen Daten und der Identitätsprüfung, der Antragstellung und Anhörung bis hin zur Entscheidung über den Asylantrag. Hierzu werden die Asylverfahren je nach Herkunftsland des Antragstellers in sogenannte Cluster eingeteilt. Bei Menschen mit sehr guter Bleibeperspektive sowie Antragstellenden aus sicheren Herkunftsländern mit eher geringen Bleibeaussichten kann in der Regel vor Ort innerhalb von 48 Stunden angehört und über den Asylantrag entschieden werden.

 

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