Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

In der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung muss ein Asylantragsteller persönlich seine Verfolgung glaubhaft schildern. Falls vorhanden, kann er Beweismaterial vorlegen. Ausschlaggebend ist dabei immer das Einzelschicksal. Anwesend sind dabei ein Entscheider des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie ein Dolmetscher. Von der Anhörung wird ein Protokoll angefertigt, das dem Antragsteller mündlich übersetzt wird, bevor er eine Abschrift erhält.

 

Zurück