Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Mit der Aufnahme des Satzes „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes (Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz) ist das Asylrecht als einklagbarer Rechtsanspruch mit Verfassungsrang ausgestattet worden.

Dieses Grundrecht auf Asyl ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Es gilt jedoch allein für politisch Verfolgte, d.h. für Personen, die eine an asylerhebliche Merkmale (Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, politische Überzeugung) anknüpfende staatliche Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche unmittelbar droht.

Allgemeine Notsituationen - wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder hohe Arbeitslosigkeit - sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.

Der Asylbewerber ist verpflichtet, seine Verfolgungsgründe darzulegen, Tatsachen hierzu zu nennen sowie vorhandene Urkunden vorzulegen.

 

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