ABENDE IM CAFÉ

Bericht zur Veranstaltung

Handy - Vertragsrecht. Wie geht das?

Café International am 22.05.2018

Café International
Dienstag, den 22.05.18
18.00 - 20.00 Uhr
 
 
Bericht Winne Simon
 
Plakativ, übersichtlich und prägnant erläutert Kerstin Bender, Bildungstrainerin bei der Verbraucherzentrale NRW, die wichtigsten Unterschiede zwischen
 
Prepaid – Tarif (Supermarkt, Kaufhäusern, Kiosk, online)    
und
Handy – Vertrag (versch. Anbieter, Vodafone, O2, telekom, etc.)

Die Veranstaltung ist als workshop konzipiert: Die TeilnehmerInnen machen aktiv mit und können selbst herausfinden, wo sich Kostenfallen verbergen:

  • Kostengünstige Angebote beziehen sich nur auf 1 Monat, wenn man auf 1 gesamtes Jahr hochrechnet, ist der Preis viel weniger attraktiv!
  • Die separaten Kosten für die SIM – Karte erscheinen oft nur kleingedruckt.
  • Die Laufzeit eines Vertrages (24 Monate) verlängert sich automatisch um 1 Jahr, es sei denn, der Vertrag wird in der Kündigungsfrist 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt. Ein guter Tipp hierzu: Es ist möglich schon bei Vertragsunterzeichnung die Kündigung aufzusetzen!
  • Kostengünstige Tarife beziehen sich oft nur auf bestimmte Netze: In deutsche Handy- oder Festnetze kann man günstig (z.B. mit 9ct/Min.) telefonieren, aber bei Anrufen ins außereuropäische Ausland erhöhen sich die Preise drastisch!
  • Beim downloaden mit verschiedenen Apps kann man ein blaues Wunder erleben, wenn man sich außerhalb von W- Lan Netzen aufhält. Deswegen unbedingt die Datenautomatik ausschalten: Sie sorgt dafür, dass sich bei Überschreiten das Datenvolumen automatisch erweitert. Dann fallen viel höhere Kosten an!
  • Jede Käuferin und jeder Käufer sollte sich erstmal darüber klar werden, wofür er oder sie das Smartphone einsetzen will:
    • Zum Telefonieren
    • Fotografieren
    • Computer
    • etc.

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Jeder unterschriebene Vertrag ist gültig. Deswegen niemals einen Vertrag unterschreiben, der nicht richtig verstanden wurde!

Ein besonderes Problem stellt sich in den Sprachen Arabisch, Persisch, Urdu: hier wird sprachlich kein Unterschied gemacht zwischen den Begriffen Widerruf und Kündigung. Ein Widerruf eines geschlossenen Vertrages, also die Rücknahme eines Vertrages ist nur unter bestimmten Umständen möglich: wenn der Vertrag nicht in einem festen Anbieter-Shop geschlossen wurde kann der Kunde oder die Kundin den Vertrag widerrufen: zum Beispiel nach einem Vertragsabschluss auf der Straße, am Telefon oder im Internet.

Wenn eine Ehe wegen eines schlecht abgeschlossenen Smartphone - Vertrages zerbricht (... die Ehepartner schwer sauer aufeinander sind ...), kann die Verbraucherzentrale leider nicht helfen; in allen anderen Fällen, bei individuellen Fragen zu Verträgen etc., kann sich aber jede(r) jederzeit vertrauensvoll an die Verbraucherzentrale wenden. Die Beratung ist gratis:

Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Düren
Wilhelmstr. 19
52349 Düren

Tel.: 02421 - 2517401

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