ABENDE IM CAFÉ

Kurzbericht zur Veranstaltung
 
"10 wichtigste Punkte zum Arbeitsvertrag"
 
Vortrag von Ludger Bentlage, Vorsitzender des DGB - Kreisverbandes Düren - Jülich

Ludger Bentlage, Vorsitzende des DGB - Kreisverbandes Düren - Jülich, ist nicht nur Fachmann, sondern auch Praktiker: Er versetzt sich in die Ausgangssituation der Teilnehmer, Neuzugewanderte mit nur geringem Systemwissen; in einfacher verständlicher Sprache, vermittelt er ihnen anschaulich Basiswissen, unterlegt mit vielen Beispielen. An einigen Stellen wird hilfsweise in Englisch und Französisch übersetzt.

Leider finden sich nur wenige Interessierte zum Vortrag “10 wichtigste Punkte zum Arbeitsvertrag“ ein.

Immerhin bietet dies die Möglichkeit, Fragen und Antworten im direkten Dialog mit den Teilnehmenden zu erschließen; einige von ihnen haben  schon im Niedriglohnsektor gearbeitet. Alle möchten sich besser orientieren hinsichtlich ihrer Arbeitsmöglichkeiten.

Der Arbeitsvertrag ist sicherlich Dreh – und Angelpunkt eines Arbeitsverhältnisses: Ganz wichtig ist aber auch, erst einmal zu klären, wer denn überhaupt die andere Seite im Arbeitsverhältnis Arbeitgeber – Arbeitnehmer ist.

  • Wer ist Arbeitgeber?

Gerade im Niedriglohnsektor sind viele in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt, so z. B. bei den Paketdiensten. Viele Firmen sind in einander verschachtelt, nur unter Schwierigkeiten ist oft zu erkennen, wer der eigentliche Arbeitgeber ist. Von Anbeginn hier Klarheit schaffen! Damit man weiß, an wen man sich mit Forderungen wenden kann.

Die vereinbarte Dauer des Arbeitsverhältnisses muss bestimmt werden.

  • Gibt es ein Enddatum? Ist es also befristet?

Von besonderem Interesse ist natürlich die Lohnhöhe.

  • Wie wird der Lohn festgelegt?
  • Pro Stunde /Tag/Woche/ Monat?

Die Zeiteinheit sollte hier möglichst eng gefasst werden, am besten als Stundenlohn. Denn sonst kann es passieren, dass sehr ungünstige Arbeitszeiten, am Wochenende und sonntags, festgelegt werden.

  • Wie hoch ist der Mindestlohn? 9,14€!

Da die Lohnsumme sich natürlich direkt aus der geleisteten Arbeitszeit ergibt, sollte man genau notieren wieviele Stunden und wann genau sie geleistet wurden. Herr Bentlage verteilt hierzu Arbeitszeiterfassungsbögen. Am schwarzen Brett einer Firma hängen die Dienstpläne.

Ein Teilnehmer der Runde fragt, ob es zulässig war, ihm zu kündigen, nur weil er ein einziges Mal zu spät zur Arbeit erschien. Das hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

Absolut wichtig, mit Blick auf die Rente, ist es, sämtliche Lohnabrechnungen sorgfältig in einem Aktenordner aufzubewahren. Herr Bentlage erzählt, dass er selbst 3 Jahre länger hätte arbeiten müssen, wenn er nicht mit Hilfe seiner Lohnabrechnungen die tatsächliche Lebensarbeitszeit nachgewiesen hätte.

In der Anlage finden Interessierte nähere Hinweise zu Vereinbarungen, die ein Arbeitsvertrag unbedingt aufführen sollte.

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