Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Wer z.B. aus dem Ausland zu seinem Ehemann oder seiner Ehefrau nach Deutschland ziehen möchte, muss sich laut Aufenthaltsgesetz (§ 30, Absatz 1, Satz 1, Nr. 2) "zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen" können, also über Deutschkenntnisse entsprechend dem Niveau A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) verfügen. Das beinhaltet beispielsweise, dass er/sie

  • kurze, ganz einfache Fragen, Anweisungen und Mitteilungen verstehen und darauf reagieren kann, wenn die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen,
  • sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen kann, zum Beispiel wo sie wohnen,
  • kurze schriftliche Mitteilungen verstehen kann, zum Beispiel Hinweisschilder und Kleinanzeigen,
  • Zahlen, Mengen, Uhrzeiten und Preise nennen und verstehen kann,
  • einfache Formulare mit persönlichen Angaben ausfüllen kann, zum Beispiel Name, Wohnort und Alter,
  • kurze persönliche Mitteilungen schreiben kann.

 

Zurück