Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

08. April 2014

Die Regierungskoalition (Union und SPD ) hat sich auf einen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsangehörigkeit geeinigt: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern müssen sich in Zukunft nicht mehr – wie bisher – bis zum 21. Geburtstag zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden (Optionspflicht); künftig können die jungen Leute vor dem 21. Geburtstag von sich aus die dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft beantragen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass als in Deutschland aufgewachsen gilt und damit von der Optionspflicht befreit ist, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre „in Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat“.

Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre lang in Deutschland eine Schule besucht hat und über einen in Deutschland erlangten Schulabschluss oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Dafür müssen sie ihren Aufenthalt oder Schulbesuch in Deutschland nachweisen oder ein deutsches Schulabschluss- oder Ausbildungszeugnis vorlegen. Ansonsten schauen die Behörden nach dem 21. Geburtstag im Melderegister nach und fragen im Zweifelsfall nach weiteren Belegen.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf den Wegfall der bisherigen Optionslösung geeinigt. Das Gesetz solle noch 2014 in Kraft treten.

Zurück