Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Die Ausländerbehörden (§ 71 AufenthG) sind für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen zuständig. Sie entscheiden nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anderer Gesetze. Damit sind die Ausländerbehörden auch die erste Ansprechstelle für alle Fragen in diesen Bereichen.

Allgemeine Anfragen zum Zuwanderungsgesetz beantwortet auch der Bürgerservice Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

 

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