Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Der Ankunftsnachweis (AKN) bescheinigt die Registrierung des Asylsuchenden in Deutschland. Er berechtigt die Inhaber gleichzeitig dazu, staatliche Leistungen (Unterbringung, u. a. medizinische Versorgung, Verpflegung) zu beziehen.

Der Ankunftsnachweis enthält neben einer Identifikationsnummer die wichtigsten Daten zur Person und Angaben über die zuständige Aufnahmeeinrichtung. Die Identitätserfassung der Asylsuchenden erfolgt am ersten Kontaktpunkt, durch Polizei an der Grenze oder durch Mitarbeitende der Landesbehörden in Aufnahmeeinrichtungen und Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Ankunfts-/ Registrierzentren.

Die Daten werden über ein Kerndatensystem allen am Asylverfahrenbeteiligten Behörden zur Verfügung gestellt und mit den Daten der zuständigen Sicherheitsbehörden abgeglichen.

Mit der Einführung des Ankunftsnachweises für Asylsuchende erhält die bisher formlose und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltete "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" (BüMA) eine neue bundeseinheitliche Ausgestaltung, die zudem Sicherheitsmerkmale enthält.

http://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?nn=1363008&lv2=5831810&lv3=7819378

Zurück